Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Förderprogramme können dabei helfen die Herausforderung zu meistern.
Zwei Förderpogramme, mit denen wir gute Erfahrungen in der Beratung unserer Betriebe gemacht stellen wir Ihnen hier vor:
Digitalbonus
Der Digitalbonus ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Zwei Förderbereiche:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer bekommt die Förderung?
Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.
Förderung für kleine Betriebe 50% und für mittlere Betriebe 30% der förderfähigen Ausgaben.
Maximaler Förderbetrag:
- Digitalbonus Standard 10.000 Euro
- Digitalbonus Plus 50.000 Euro
Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt!
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die Umsetzung der Maßnahme.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: Digitalbonus
Förderprogramm: go-digital
go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit.
Drei Förderbereiche:
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
- Digitale Markterschließung
Web-Shop Entwicklung, professionelles Online-Marketing, nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops
- IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse, Maßnahmen für betriebliche IT-Sicherheitssysteme und Vermeidung von Cyberkriminalität
Wer bekommt die Förderung?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module oben entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
- Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
- Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzept
Hier erhalten Sie weitere Informationen: go-digital